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WIR NAVIGIEREN SIE SICHER
DURCH DAS STEUERLABYRINTH

Willkommen bei Florian Schmitt & Team – Steuerberater

Wir begegnen Steuern mit Leidenschaft und Innovation und sind Ihr Partner mit einer zukunftsorientierten Steuerberatung. Egal ob Sie bereits erfolgreich im Geschäft sind oder gerade erst starten – wir unterstützen Sie mit einer strategischen Beratung und maßgeschneiderten Lösungen, um Ihr Wachstum planbar zu machen. Mit unserem Service und unserer Expertise bringen wir Sie sicher in eine erfolgreiche Zukunft.

Lohnbuchhaltung

Ich übernehme die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Kommunikation mit Krankenkassen und Behörden. Lohnauswertungen erhalten Sie per Mail oder ausgedruckt. Ihre Mitarbeiter können ihre Gehaltsabrechnungen und Dokumente über „DATEV Arbeitnehmer online“ einsehen und ausdrucken, wodurch der monatliche Ausdruck und die Verteilung der Lohnabrechnungen entfällt.

Finanzbuchhaltung

Gerne übernehme ich Ihre Finanzbuchführung und kümmere mich um betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Controllingreportings. Sie können „DATEV Unternehmen online“ nutzen, um Ihre Belege digital zu übermitteln, was eine stets aktuelle Buchhaltung und revisionssichere Archivierung ermöglicht.

Falls Sie die Buchhaltung selbst abwickeln möchten, unterstütze ich Sie gerne bei besonderen Sachverhalten und Spezialthemen und stehe Ihnen beratend zur Seite.

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Neben der klassischen laufenden Steuerberatung unterstützen ich Sie selbstverständlich auch im Rahmen der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie der betrieblichen Steuererklärungen.

Ihre Bank wünscht den Jahresabschluss als digitalen Finanzbericht? Gerne stelle ich diesen zur Verfügung.

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Lohnsteuerjahresausgleich
Berufsgenossenschaftsmeldungen
Sozialversicherungsmeldungen
Beratung rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung
Finanzbuchhaltung
Umsatzsteuervoranmeldung
Anlagenbuchhaltung
betriebswirtschaftliche Auswertungen
Controllingreports
Kostenrechnung
Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich
Jahresabschlüsse
Handels- und Steuerbilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
E-Bilanz zur Datenübermittlung an das Finanzamt
Offenlegung / Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
Sonder- und Ergänzungsbilanzen inkl. Kapitalkontenentwicklung
Einnahmen-/ Ausgabenrechnung (EÜR)
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- Steuererklärung
Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Unsere Leistungen im Detail

Neuste Branchennews

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FAQs

  • Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
    Grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie sich in steuerlicher Beratung befinden bis zum 31.12. des Folgejahres. Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Bin ich überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

    Gesetzlich verpflichtet sind:

    -Arbeitnehmer, die neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch
    Nebeneinkünfte von über 410,00 € haben
    -Gewerbetreibende
    -Freiberufler
    -Land- und Forstwirte
    -bei Bezug von Lohnersatzleistungen im laufenden Jahr der Arbeitslosigkeit

  • Wie lange benötigt das Finanzamt zur Bearbeitung meiner Steuererklärung?

    Vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Finanzamt den Steuerbescheid zuschickt, dauert es, je nach Jahreszeit und Finanzamt, vier Wochen bis vier Monate. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung in ihrem Hause?

    Wir sind stets bemüht, die Erklärungen zeitnah in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung in den Zeiträumen Mitte Februar bis Ende Mai und Oktober bis Ende Dezember aufgrund der Häufung der Fälle etwas länger. Auch werden in Einzelfällen Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert. Diese werden dann von uns bevorzugt bearbeitet.

  • Wie viel muss ich an meinen Steuerberater zahlen?

    Wir können Sie nicht von steuerlichen Pflichten freistellen. Durch die hohe Qualität unserer Beratungsleistung können wir aber Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich halten, Fristen überwachen und Ihre Rechte gegenüber Finanzbehörden engagiert durchsetzen.

    Diese Leistung hat wie jede andere ihren Preis. Gemäß Steuerberatervergütungsverordnung bewegt sich diese Vergütung zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr. Wir bieten unsere Leistungen je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit zu fairen Preisen an.

    Um Ihre genaue persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem vertrauensvollen Erstgespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Florian Schmitt

Das Steuerrecht wird zunehmend komlizierter und undurchschaubar, wordurch professionelle steuerliche Unterstützung benötigt wird. Ich helfe Ihnen nicht nur bei der Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung, sondern gestalte auch gerne für die Zukunft, um Ihre steuerlichen Belastungen so niedrig wie möglich zu halten.

Ich biete individuelle und ganzheitliche Lösungen, wobei stets Sie im Mittelpunkt meines Tätigwerdens stehen.

Kontaktieren Sie uns!

Florian Schmitt

Maintalstraße 37
97509 Kolitzheim

T 09381 84698-0
M info@kanzlei-fs.de

    Datenschutz gelesen und akzeptiert.